Centruroides koesteri
()
Skorpione
Kraepelin, 1912,


Verbreitung: | Das Verbreitungsgebiet dieser Art liegt in West- bis Zentralafrika (Mauretanien bis Zaire). |
Habitat: | Das Habitat reicht vom Regenwald bis in die Trockensteppe. |
Lebensweise: | Der Pandinus imperator ist nachtaktiv und lebt tagsüber im Verborgenen. Wenn möglich ist er tagsüber komplett inaktiv. Übernimmt gern Lüftungsbauten von Termiten oder gräbt selbst Wohnhöhlen. |
Endgröße: | Adulte Tiere erreichen eine Körperlänge von ca. 15cm bis 20cm (angeblich erreichen einige Exemlare eine Gesamtlänge bis zu 25cm). |
Aussehen: | Hierbei handelt es sich um einen sehr schönen und imposanten Skorpion. Der Körper ist schwarz und kann im Licht manchmal grünlich schimmern. Die Giftblase ist rötlich. Die Imperatormännchen bleiben etwas kleiner und seine Scherenhände sind nicht so stark ausgeprägt wie bei den Weibchen. Die Geschlechter lassen sich anhand der Kammorgane gut unterscheiden. Weibchen besitzen kurze, wenig gezackte Kämme, während bei Männchen die Kammzahl höher ist und die Pektine über den Körperseitenrand hinausragen. Die Scheren des Imperator messen ca. 3,5cm x 2,5cm. Der Stachel kann bis zu 2cm lang werden. |
Verhalten: | Sehr friedlicher Skorpion der äußerst selten sticht. Lediglich Weibchen, welche kurz vor der Geburt stehen, reagieren aggressiv, lassen sich schnell reitzen und stechen zu. Für Anfänger daher zu empfehlen. Pandinus-Arten sind sozial lebende Skorpione und können in großen Gruppen, auch mit unterschiedlichen Größen gehalten werden. Skorpione können sehr schnell laufen und sind ausgesprochen gute Kletterer. |
Verteidigung: | Mindergiftig! Sticht äußerst selten. Besitzt nur ein geringes Gift welches nur kurzzeitig schmerzt. Vergleichbar mit einem Wespenstich. Achtung bei Allergien! |
Haltung: | Aufgrund seiner Größe sollte das Terrarium die Mindestmaßen 60 x 30 x 30cm (Breite, Höhe, Tiefe) vorweisen. Da Skorpione zwar gut klettern können, sich aber vorzugsweise auf den Boden aufhalten, ist die Höhe nicht entscheidend. Die Größe der Grundfläche ist nach obenhin natürlich offen. Zur Einrichtung gehören unabdingbar Versteckplätze (z. B. aus flachen Steinen oder Korkrinde) damit sich das Tier zurückziehen kann und eine Trinkschale. Als weitere Einrichtungsgegenstände können Kletteräste, Wurzeln, Laub, Moos und Pflanzen (keine harten Stacheln oder Dornen!) eingebracht werden. Skorpione besitzen extrem kräftige Schwänze und können Türen leicht hochheben / schieben. Ausbruchsicheres Terrarium! Je nach Herkunft sollte als Bodensubstrat eine 5 bis 10cm hohe Schicht aus Sand oder Terrarienerde eingebracht werden. Staunässe vermeiden! Die Temperatur im Terrarium kann durch Beleuchtung oder Heizkabel, -matten erzielt werden, wobei eine Beleuchtung nicht unbedingt erforderlich ist. Bei der Verwendung von Heizkabeln, -matten ist zu beachten das nur etwa ein Drittel bis die Hälfte des Terrarienbodens (stets unter der Bodenplatte verlegen) bestückt wird, da diese ansonsten den natürlichen entfliehen der Oberflächentemperaturen durch Höhlenbau entgegenwirken können. Die durchschnittliche Tagestemperatur im Terrarium sollte zwischen 25°C bis 30°C und nachts zwischen 20°C bis 24°C liegen. Die relative Luftfeuchtigkeit sollte um 70% bis 85% liegen. Von Oktober bis Mai sollte durch tägliches besprühen die Regenzeit simuliert werden. ![]() |
Futter: | Skorpione sind Jäger und nehmen nur lebend Futter an. Sie fressen alles was sie handhaben können: Frösche, kleine Eidechsen, Mäuse, Grillen, Schaben, Heimchen, Heuschrecken, Mehlwürmer etc.. Da sie nachaktiv sind sollte die Fütterung Idealerweise abends stattfinden. Einmal wöchtentlich füttern. |
Fortpflanzung: | Die Tragzeit reicht bis zu einem Jahr, wonach das Weibchen ca. 10 bis 25, schneeweiße, etwa 1,5cm große Junge zur Welt bringt. Das Weibchen füttert die Jungtiere mit zerkleinerten Insekten. Jungtiere häuten sich ca. siebenmal und sind mit etwa drei bis sieben Jahren geschlechtsreif. |
Info: | Cites-Bescheinigung erforderlich - Diese Art ist nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen - Anhang WA II, EG-VO B geschützt. Der zuständigen Naturschutzbehörde zu melden. |